Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.Geltung / Allgemeines
(1) Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von NaLa Photography (nachfolgend Fotografin) durchgeführten Aufträge, Angebote und Leistungen.
(2) Abweichenden Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fotografin stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.
2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
(1) Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem von der Fotografin gelieferten Bildmaterial um „Urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke“ im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziff. 5 Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Angebot und Buchung
(1) Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Eine verbindliche Buchung zum Festpreis ist nach Unterzeichnung eines Shooting-Vertrags möglich.
(3) Nach Unterzeichnung eines Shooting-Vertrags ist eine Anzahlung in Höhe von 30% zu leisten. Diese ist innerhalb von 14 Tagen fällig.
(4) Die restlichen 70 % werden im Nachgang des Fotoshootings fällig und inRechnung gestellt.
(5) Insbesondere bei Halb-¬ oder Ganztagesbuchungen sind der Fotografin Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.
4. Stornierungen
(1) Eine kostenfreie Stornierung des Vertrags ist bis sechs Monate vor dem Shooting-Termin ohne Angabe von Gründen möglich.
(2) Erfolgt die Stornierung später als in (1) beschrieben, wird die Anzahlung in Höhe von 30% einbehalten.
(3) Kann nach Stornierung ein vergleichbares Shooting gebucht werden, verliert (2) seine Gültigkeit.
(4) Ausnahmen hiervon sind ein Krankheitsfall oder Todesfall (Familie), die zu einer Absage der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung / Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
(5) Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. Corona (Quarantänepflicht), plötzliche Krankheit, Fahrzeugschäden, Verkehrsunfall / Verkehrsstörungen, Umwelteinflüsse usw. die Fotografin zu dem vereinbarten Fototermin nicht oder nicht pünktlich erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden übernommen werden.
5. Auftragsproduktion und Eigentumsvorbehalt
(1) Die Auswahl der Bilder erfolgt durch die Fotografin.
(2) Liefertermine des Bildmaterials sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurden.
(3) Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrückliche Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Aufnahmen gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
(4) Mängel müssen schriftlich binnen 5 Werktagen nach Erhalt der Fotos angezeigt werden. Andernfalls gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
6. Modalitäten der Leistungserbringung
(1) Hat der Kunde bestimmte Wünsche bzgl. des Shootings, sind diese mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin gegenüber der Fotografin zu äußern.
(2) Wählt der Kunde eine eigene Lokalität aus, liegt es in seiner Verantwortung, dass die entsprechende Örtlichkeit am Tag der Leistungserbringung zum Fotografieren verfügbar ist und eine dafür ggf. erforderliche Erlaubnis eingeholt wird.
7. Nutzungsrecht und Urheberrecht
(1) Die Fotografin räumt dem Auftragsgeber nach Vergütung das Nutzungsrecht der Fotos ein.
(2) Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, das Bildmaterial erneut zu bearbeiten und so zu veröffentlichen.
(3) Bei Veröffentlichung hat der Kunde die Fotografin immer zu benennen. Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen.
(7) Die Fotografin darf die Fotos im Rahmen der Eigenwerbung verwenden (z.B. für Website, Instagram, etc.). Mit der Unterzeichnung der Vereinbarung, stimmt der Kunde zu, dass die Fotografin das erstellte Bildmaterial im Rahmen der Eigenwerbung in publizistischen Illustrationen (Webseite, social Media, Flyer etc.) verwenden darf. Selbstverständlich werden hierbei Kundenwünsche berücksichtigt (zB. keine Kindergesichter oder Widerspruch einzelner Personen).
8. Haftung
(1) Die Fotografin haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Fotos.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmaßnahmen) der digitalen Bilddaten haftet die Fotografin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Es kann nicht garantiert werden, das alle anwesenden Gäste, z.B. bei Hochzeiten abgelichtet werden.
(4) Motivwünsche werden nach besten Wissen und Gewissen während der Durchführung des Auftrags berücksichtigt, können aber auf keinen Fall garantiert werden.
9. Erklärung zu Persönlichkeitsrechten und Haftungsausschluss
(1) Insbesondere bei Hochzeitsreportagen, werden von der Fotografin, sofern nicht anders vereinbart, auch Fotoaufnahmen gefertigt, auf denen dritte Personen abgebildet sein können, d.h. es werden auch Gäste, Geistliche und weitere anwesende Personen fotografiert. Auch hier werden die Daten von der Fotografin verarbeitet und diese Personen haben Persönlichkeitsrechte. Bei Personenaufnahmen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Dritte Rechte bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechteinhaber vorab einzuholen.
(2) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die teilnehmenden Gäste, Servicekräfte, Geistliche, Künstler und sonstige anwesende Personen darüber informiert werden, dass bei der Hochzeit und bei allen vereinbarten Veranstaltungen durch die Fotografin Fotoaufnahmen gefertigt werden. Sollten Personen dies nicht wünschen, muss der Kunde dies der Fotografin mitteilen.
(3) Es obliegt dem Kunden, alle anwesenden Personen über die Absicht, Fotoaufnahmen zu erstellen, zu informieren und bei diesen Personen entsprechend Einwilligungen einzuholen. Dadurch stellt der Kunde der Fotografin von jeglichen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten frei.
(4) Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass Personen welche Fotoaufnahmen von sich nicht zustimmen, insbesondere bei arrangierten Gruppenaufnahmen, fernbleiben.
(5) Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob an der jeweiligen Lokalität fotografiert werden darf. Der Kunde hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch die Fotografin, hat er dennoch sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.
10. Sonstige Hinweise
(1) Am Tag des Shootings sollte der Kunde ca. 10 Minuten vorher an der vereinbarten Location sein. Die dabei ggf. verlorene Zeit wird von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt der Fotografin davon im Einzelfall abzuweichen.
(2) Die Fotografin übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.
(3) Fotoaufnahmen im Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Die Fotografin haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die während des Shootings entstehen. Alle Anweisungen, die seitens der Fotografin erfolgen, können entsprechend jederzeit vom Kunden abgelehnt werden (z.B. rennen, Barfuß laufen etc.)
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken. Unterlässt es der Kunde einen Mangel direkt anzuzeigen (z.B. Location / Set Up gefällt nicht), so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung des Honorars.
11. Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Nebenabreden zum Vertrag bestehen nicht und bedürfen, soweit nachträglich gewollt, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(3) Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Auftragnehmer als Gerichtsstand vereinbart.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Kunde Vollkaufmann ist, der Wohnsitz der Fotografin.
12. Datenschutz
(1) Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten gespeichert werden. Die Fotografin verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.
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